Wichtige Informationen zum Sachkundenachweis SKN

Seit dem 1. September 2008 schreibt das Gesetz eine obligatorische Ausbildung für Hundehalter vor ( Art 68 Abs 1 + 2 TSchV).

Das Bundesamt für Veterinärwesen BVET hält fest:

Nach dem 1.9.2010 gilt:

Antworten zu den meistgestellten Fragen zum Thema finden sich auf der WEB-Seite des Bundesamtes für Veterinärwesens (www.bvet.ch) unter "Häufig Fragen zur obligatorischen Hundehalterausbildung"