Wichtige Informationen zum Sachkundenachweis SKN
Seit dem 1. September 2008 schreibt das Gesetz eine obligatorische Ausbildung für Hundehalter vor (
Art 68 Abs 1 + 2 TSchV).
Das Bundesamt für Veterinärwesen BVET hält fest:
- Wer einen Hund vor dem 1.9.2008 übernommen hat, muss keine Ausbildung machen
- Wer einen Hund in der Übergangsfrist zwischen dem 1.9.2008 und 1.9.2010 übernimmt, muss bis zum 1.9.2010 oder innerhalb eines Jahres den Praxiskurs absolvieren
- Erst-Hundehalter müssen Theorie- und Praxiskurs besuchen
- Erst-Hundehalter müssen den Theoriekurs vor dem Hundekauf und den Praxiskurs innerhalb eines Jahres absolvieren.
- Als Hundehalter gilt, wer bei Anis als Halter registriert ist!
Nach dem 1.9.2010 gilt:
- Alle Hundehalter, die einen Hund anschaffen (auch Zweit- Dritthunde etc), müssen innerhalb eines Jahres den Praxiskurs absolvieren.
- Als Hundehalter gilt, wer bei Anis als Halter registriert ist!
Antworten zu den meistgestellten Fragen zum Thema finden sich auf der WEB-Seite des Bundesamtes für Veterinärwesens (www.bvet.ch) unter "Häufig Fragen zur obligatorischen Hundehalterausbildung"